k) Zusammenfassend ist dem Gesuchsgegner für die Zeit in den Niederlanden, aber erst ab 1. August 2018 (vgl. E. 6.3 hinten), folgender Bedarf anzurechnen: Grundbetrag Fr. 600.00 Wohnkosten Fr. 1‘000.00 Krankenkassenprämien Fr. 118.00 Mobilität Fr. 55.00 Kantonsgericht Schwyz 60