Der Gesuchsgegner bezahlte einen Kredit bei der ABN AMRO, der sich im Februar 2015 auf rund EUR 6‘650.00 belief, in der folgenden Zeit bis und mit Dezember 2016 monatlich ab, erhöhte diesen Kredit im März 2016 um EUR 2‘000.00 und im März 2017 um weitere EUR 1‘000.00 (Vi-BB 64; Vi-KB 93, S. 2 und 41). Der entsprechende Kreditvertrag liegt nicht im Recht. Der Gesuchsgegner behauptet nicht, dass die Ehegatten diesen Kredit gemeinsam aufgenommen hätten und sie hierfür solidarisch haften würden. Ebenso wenig steht fest, dass die Darlehensverpflichtung den Interessen beider Ehegatten dient bzw. bereits gemeinsam verbraucht wurde.