cc) Der Gesuchsgegner führte im vorinstanzlichen Verfahren aus, es seien die Abzahlungen der Kreditschuld bei der ABN AMRO von ca. Fr. 144.00 in seine Bedarfsrechnung aufzunehmen, zumal gemeinsame bzw. eheliche Schulden betroffen seien und der Kredit seit nunmehr zehn Jahren bestehe. Er habe den Kredit um EUR 2‘000.00 erhöht, um einen Teil der jeweils jährlich anfallenden Prämien für die gesamte Versicherungspolice bei Zwitserleven zu bezahlen (Vi-act. A/IV, S. 14; Vi-act. A/VI, S. 15 ad 71; Vi-act. A/VIII, S. 9 ad 41; Vi-act. A/XII, S. 7 ad 39). Die Gesuchstellerin hielt dem entgegen, der Gesuchsgegner habe den Grund für die Aufnahme dieses Kredits nicht dargetan.