aa) Der Gesuchsgegner hält dafür, er habe im erstinstanzlichen Verfahren ausreichend dargelegt, dass er den ABN AMRO-Kredit seit über zehn Jahren regelmässig und monatlich mit Fr. 144.00 abbezahle. Der Kredit habe nichts mit der Trennungssituation zu tun, sondern habe schon bereits während ungetrennter Ehe bestanden. Die Krediterhöhungen hätten den Zweck, die Prämienzahlung der gesamten Zwitserleven-Versicherungen zu leisten und stellten gemeinsame Kosten dar (KG-act. 1, S. 8 f. N i; KG-act. 16, S. 6 ad 35).