j) Die Vorinstanz hielt dafür, dass der Gesuchsgegner die von ihm geltend gemachte und von der Gesuchstellerin bestrittene Abzahlung der Kreditschuld bei der ABN AMRO in der Höhe von Fr. 144.00 pro Monat nicht substanziiert sei. Er lege nicht dar, woher die Schuld stamme und inwiefern sie jetzt fällig sei, sondern habe bloss behauptet, der Kredit bestehe seit nunmehr zehn Jahren und die Abzahlungsraten würden gemeinsame Schulden betreffen (angef. Verfügung, E. 23 S. 12 f.).