h) Unbestritten ist die Aufnahme der monatlichen Kosten für die Sparversicherungen der Kinder von Fr. 194.00 und für jene von Zwitserleven von Fr. 296.00 in die Bedarfsrechnung des Gesuchsgegners, unter der Voraussetzung, dass der Versicherungswert güterrechtlich später geteilt wird, und dass die Prämie für die Sparversicherung von H.________ mit Erreichen Kantonsgericht Schwyz 57