gemäss Jobangebot E.________ vom 4. Mai 2016 die „health insurance premium“ im Lohn enthalten ist (Vi-BB 65), zumal in den Niederlanden sich der Arbeitgeber mit einem einkommensabhängigen Betrag an den Kosten beteiligt. Daher sind – entsprechend dem Vorbringen des Gesuchsgegner – Krankenkassenprämien von Fr. 118.00 pro Monat in dessen Bedarf aufzunehmen. e) Die Vorinstanz nahm für auswärtige Verpflegung monatlich Fr. 15.00 (Fr. 5.90 x 2.5) in die Bedarfsrechnung des Gesuchsgegners auf (angef. Verfügung, E. 16 S. 11 f.).