Die Tochter H.________ führte anlässlich ihrer Anhörung vom 13. Februar 2017 aus, sie und ihre Geschwister hätten ihren Vater letztmals am 23. Oktober 2016 gesehen (Vi-act. A/XI). In der Befragung vom 5. Juli 2017 gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er sei vor zwei Monaten hier gewesen (Vi-act. A/XVI, S. 5 oben). Vor diesem Hintergrund erscheint glaubhaft, dass der Gesuchsgegner seine Töchter während der Zeit, als er in Singapur wohnte, zwei bis drei Mal pro Jahr in der Schweiz besuchte. Indessen steht nicht fest, ob er für die diesbezüglichen Kosten selber aufkommen musste oder ob er die Besuche mit Geschäftsreisen verband.