bb) Die Vorinstanz errechnete aus einem monatlichen Bruttolohn von Fr. 15‘048.00 einen solchen von Fr. 8‘115.00 netto, umfassend die Lohnzahlungen von rund Fr. 7'000.00, wobei die niederländischen Steuern bereits abgezogen seien, und das Urlaubsgeld von ca. Fr. 1'115.00. Darin nicht enthalten sei die gemäss Vertragsofferte der E.________ garantierte Beteiligung an der "P.________". Der Gesuchsgegner mache dazu bzw. zu seinem variablen Gehalt keine Angaben, lege dieses nicht offen. Wegen der nachfolgenden Ausführungen (Anrechnung eines hypothetischen Einkommens) könne das variable Einkommen jedoch offenbleiben (angef. Verfügung, E. 51 f. S. 21 f.).