Die Parteien äusserten sich zur Höhe des mutmasslichen Einkommens des Gesuchsgegners bei der L.________ in Zürich lediglich im vorinstanzlichen Verfahren. Die Gesuchstellerin führte in ihrer Eingabe vom 2. Mai 2017 aus, ein Direktor bei der L.________ Schweiz verdiene durchschnittlich einen Fixlohn von Fr. 224'000.00 und einen Bonus von Fr. 312'000.00. Selbst wenn die Boni zwischenzeitlich nicht mehr so hoch ausfallen sollten, ergäbe sich immer noch ein Jahresgehalt in der Grössenordnung von Fr. 360'000.00 bzw. Fr. 30'000.00 pro Monat (Vi-act. A/XIII, S. 2 N 4). Der Gesuchsgegner entgegnete mit Eingabe vom 31. Mai 2017, die Behauptungen der Gesuchstellerin würden nicht zutreffen.