A/XVI, S. 4) und seit Mitte Juli 2016 mit ihr zusammenlebt (vgl. angef. Verfügung, E. 13 S. 11). ee) Als der Gesuchsgegner seine Anstellung bei der L.________ in Singapur im Juni 2016 kündigte (Vi-act. A/XVI, S. 6 unten und Vi-BB 4), war das Scheidungsverfahren bereits seit einem Jahr rechtshängig.