cc) Der Gesuchsgegner bringt vor, die L.________ (Singapur) habe ihm anfangs Januar 2016 für das Jahr 2015 eine schlechte B-Gesamtqualifikation (Development nedded) ausgestellt (KG-act. 1, S. 20 N cc). Dabei ist indessen zu beachten, dass diese bloss genügende Gesamtqualifikation lediglich auf die Bewertung des Bereichs „proactive approach“ zurückzuführen war, wogegen in den übrigen Bereichen der Gesuchsgegner mit A (Strong) oder AA (Excellent) beurteilt wurde (Vi-BB 82). Zudem gesteht der Gesuchsgegner selber ein, dass die L.________ die Gefahr seiner Kündigung nicht habe schriftlich bestätigen wollen.