Familienmitgliedern keine stärkeren Bindungen zur Schweiz erkennbar sind, sein derzeitiges Leben aufzugeben hat, um in der Schweiz ein höheres Einkommen zu erzielen (vgl. BGer, Urteil 5A_90/2017 vom 24. August 2017 E. 5.3.3). c) Die Vorinstanz stellte die Höhe des seit 18. Juli 2016 tatsächlich erzielten Einkommens des Gesuchsgegners in den Niederlanden nur teilweise fest. Das zusätzliche Einkommen des Gesuchsgegners, die Beteiligung des Gesuchsgegners an der „P.________“, so die Vorinstanz, könne offengelas- Kantonsgericht Schwyz 31