also nicht in Abrede (vgl. KG-act. 6, S. 24-29 N 72-95). Somit anerkennt sie den vom Gesuchsgegner behaupteten tieferen Lohn in Singapur von Fr. 18‘000.00 pro Monat, weshalb sich diesbezüglich weitere Abklärungen erübrigen und ihm für die erwähnte Zeit ein Einkommen in dieser Höhe anzurechnen ist.