Die Gesuchstellerin legt dar, weshalb die Hypothekarzinsen seit 1. Oktober 2018 Fr. 1'905.75 pro Monat (7.7 % von Fr. 297'000.00) betragen würden, für welche sie ab anfangs 2019 allein aufkommen müsse (KG-act. 57, S. 14 N 19; KG-act. 57/48). Sie werde versuchen, diese Kosten durch zeitweise Vermietung zu decken (KG-act. 67, S. 16 f. N 58). Der Gesuchsgegner wendet ein, es sei unerfindlich, wie sich diese Kosten zusammensetzen würden, für welche die Gesuchstellerin selber aufkommen müsse. Zudem vermöchte sie aus einer dauerhaften Vermietung ein monatliches Nebeneinkommen von ca. Fr. 2'000.00 pro Monat zu erzielen (KG-act. 61, S. 9 ad 19 ff.).