26, S. 9 N 36). Eine dauerhafte Vermietung sei nicht erlaubt, weshalb auch kein dauerhafter Ertrag erzielt werden könne. Möglich seien bloss sporadische Vermietungen, wobei die Wohnung derzeit (10. Dezember 2018) nicht vermietet sei (KG-act. 57, S. 14 N 20). Die L.________ habe die Hypothek für die Wohnung in Lenz per 15. Februar 2019 gekündigt und mit einem Verzugszins von 4.5 % belegt. Insgesamt würden die Parteien der Bank seit Oktober 2018 einen Zins von 7.7 % auf Fr. 297'000.00, mithin Fr. 1'905.75 pro Monat schulden (KG-act. 57, S. 14 N 19).