Die Übertragung der Wohnung per 3. Januar 2019 auf die Gesuchstellerin sei unverantwortlich gewesen bzw. er hätte einen gemeinsamen Verkauf bevorzugt. Bei einer regelmässigen Vermietung der Wohnung vermöchte die Gesuchstellerin ein Nebeneinkommen von Fr. 2'000.00 pro Monat zu erwirtschaften (KG-act. 61, S. 9 ad 19 ff.).