le/Grundlagen & Gesetze/Grundlagen/Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge). Die Gesuchstellerin wurde am yy.________ geboren, weshalb ihr Pensionskassenabzug 7.5 % (1/2 von 15 %) beträgt, woraus bei einem Arbeitspensum von 50 % ein Nettolohn von ca. Fr. 2'540.00 pro Monat (Fr. 5'894.00 – [5.125 %+ 1.1 % + 7.5 %] : 2) resultiert, welcher ihr ab 1. August 2017 bis zu ihrem Wegzug nach Holland per 1. August 2018, mithin bis 31. Juli 2018 anzurechnen ist (vgl. E. 4.1d/cc hinten).