Davon in Abzug zu bringen sind die Sozialversicherungsleisten für AHV/IV/EO von 5.125 % und ALV von 1.1 % (vgl. www.bsv.admin.ch/Sozialversicherungen/Beiträge an die Sozialversicherungen) sowie der Arbeitnehmerbeitrag für die Pensionskasse, sofern ein Jahreslohn von mindestens Fr. 21'330.00 erzielt wird. Die Höhe der Altersgutschriften wird in Prozenten des koordinierten Lohnes festgesetzt und beträgt 15 % bei Frauen im Alter zwischen 45 und 54 Jahren, wobei der Beitrag der Arbeitgeber mindestens gleich hoch sein muss wie die gesamten Beiträge aller ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. www.bsv.admin.ch/Sozialversicherungen/Berufliche Vorsorge und 3. Säu-