Die Einreichung von drei Bewerbungen in zehn Monaten belege keine ernsthaften Absichten der Gesuchstellerin. Aus diesen Gründen sei der Gesuchstellerin ab 1. August 2017 ein monatliches Nettoerwerbseinkommen von Fr. 4‘000.00 anzurechnen, zumal sie sich selber als erwerbstätig präsentiere und vier Jahre Zeit gehabt hätte, eine Stelle zu finden (KG-act. 1, S. 16-18 N 4.5a; KG-act. 16, S. 11 ad 63 ff.; KG-act. 61, S. 8 f. ad 17 f.).