__ von EUR 1'481.67 in der Höhe von EUR 870.00. Er sei bereit, die Differenz von EUR 610.00 zu bezahlen, falls die Gesuchstellerin sich daran hälftig beteilige. Daher sei sein Berufungsantrag insoweit anzupassen, als er zu verpflichten sei, H.________ an ihren Unterhalt Fr. 350.00 pro Monat zu bezahlen, spätestens mit Wirkung ab 1. August 2018 (KG-act. 61, S. 6 ad 10 ff. I.________, S. 7 N a, S. 8 N c und S. 9 unten).