3. a) Die Gesuchstellerin will die Kosten für J.________, I.________ und H.________ in ihre Bedarfsrechnung und jene der Kinder aufnehmen, für welche der Gesuchsgegner aufzukommen habe. I.________ stehe unter ihrer Obhut bzw. habe lediglich während der Schulzeit bei ehemaligen Nachbarn (in Einsiedeln) gewohnt. Sie komme für den ganzen Lebensunterhalt von I.________ auf und sei deren erste Ansprechpartnerin. I.________ wohne seit dem 9. Juli 2019 bei ihr in M.________, habe seither keinen Aufenthalt mehr in Einsiedeln. H.________ wohne an den Wochenenden bei ihr zuhause und sie gewähre ihr auch Kost. Alles, was H.________ nicht selber finanzieren Kantonsgericht