Am 2. und 10. November 2017 reichte die Gesuchstellerin neue Akten ins Recht (KG-act. 9 und 11). Mit Eingabe vom 22. Januar 2018 nahm der Gesuchsgegner Stellung zur Berufungsantwort (KG-act. 16). Am 12. Februar 2018 liess die Gesuchstellerin dem Kantonsgericht das Formular „Auskünfte zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege“ mit entsprechenden Beilagen zukommen (KG-act. 21).