9.1. Einkommen der Gesuchstellerin pro Monat: - CHF 0.00; 9.2. Einkommen des Gesuchsgegners pro Monat netto: - CHF 21‘720.00 (Einkommen L.________ Singapur, 2015/2016), - CHF 22‘100.00 (Einkommen ab Arbeitsbeendigung bei der L.________, hypothetisch); 9.3. Vermögen der Gesuchstellerin: - CHF 0.00; 9.4. Vermögen des Gesuchsgegners: - CHF 100‘000.00 mindestens. 10. […].