7. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren Unterhalt und denjenigen der drei Kinder H.________, I.________ und J.________ monatlich im Voraus ab 01.08.2017 und die weitere Dauer des Ehescheidungsprozesses folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - für die Gesuchstellerin (aus ehelichem Unterhalt, 50 % von CHF 4‘884.00): CHF 2‘442.00 - für Tochter H.________ über die Mündigkeit hinaus bis zum Abschluss ihrer angemessenen Erstausbildung (Barunterhalt):