betreffend vorsorgliche Massnahmen (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 21. September 2017, ZES 2016 066);- hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: A. Die Parteien heirateten am ________ in Groningen NL. Ihrer Ehe entsprossen die drei Kinder H.________, I.________ und J.________ (Vi-BB 17). B. Seit dem 20. Mai 2015 ist zwischen den Parteien der Ehescheidungsprozess ZEO 2015 020 vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln rechtshängig.