{"Signatur": "SZ_KG_002", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-30", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_002_ZK2-2017-76_2019-12-30.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "afaa803f51574d71f65aa96b09b8ff61"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_002_ZK2-2017-76_2019-12-30.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK2_2017_76_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2e5ef3a273d81efc3dfa971bb1950831de1d91baaee58f50f0693a5b6ba67cc80f492ec0b1b70374298292b1f7b8c8726ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2e5ef3a273d81efc3dfa971bb1950831de1d91baaee58f50f0693a5b6ba67cc80f492ec0b1b70374298292b1f7b8c8726ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK2_2017_76", "Checksum": "d23cb88c470b8871f8010da8bbc9111e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZK2 2017 76"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht 2. 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Zusammenfassend ist die Berufung mit Bezug auf die Kinderunterhaltsbeiträge mehrheitlich abzuweisen, hinsichtlich der Ehegattenunterhaltsbeiträ-\nKantonsgericht Schwyz 130\n\nge mehrheitlich gutzuheissen und im Übrigen abzuweisen. Die Kosten des\nBerufungsverfahrens sind deshalb in Anwendung von Art. 107 Abs. 1 lit. c\nZPO den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen und die Parteientschädigungen\ngegenseitig wettzuschlagen.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens sind gestützt auf die § 34 N 7 Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz\n(SRSZ 173.111) und die Richtlinien \"Kostenvorschüsse und Gerichtsgebühren\nKantonsgericht\" (vgl. www.kgsz.ch) auf pauschal Fr. 10'000.00 festzusetzen,\nden Parteien je zu Fr. 5'000.00 aufzuerlegen und vom Gerichtskostenvorschuss des Gesuchsgegners von Fr. 3'128.10 (vgl. KG-act. 4) zu beziehen.\nDaher ist die Gesuchstellerin unter dem Titel Gerichtskostenersatz zu verpflichten, dem Gesuchsgegner Fr. 1'564.05 (Fr. 3'128.10 : 2) zu bezahlen, und\nfür den Restbetrag von Fr. 6'871.90 ist den Parteien im Betrag von je\nFr. 3'435.95 Rechnung zu stellen;-\nKantonsgericht Schwyz 131\n\nbeschlossen:\n\n1. In teilweiser Gutheissung der Berufung werden die Dispositivziffern 4 bis\n9 der angefochtenen Verfügung vom 21. September 2017 aufgehoben\nund wie nachfolgend ersetzt bzw. neu formuliert sowie Dispositivziffer 3\nderselben Verfügung von Amtes wegen wie folgt angepasst:\n\n3. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, die Tochter\nJ.________ für die Dauer des Ehescheidungsprozesses alle zwei\nMonate an je einem Tag auf eigene Kosten zu besuchen oder zu\nsich auf Besuch zu nehmen, dies unter einmonatiger schriftlicher\nVorankündigung, sowie mit ihr per SMS oder E-Mail einmal pro\nWoche in Kontakt zu treten.\n\n4.1 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren\nUnterhalt und denjenigen der drei Kinder H.________, I.________\nund J.________ monatlich im Voraus ab 25.05.2015 bis\n14.07.2016 folgende Unterhaltsbeiträge (inkl. Kinderzulagen) zu\nbezahlen, wobei ihm für a conto bezahlte Unterhaltsbeiträge das\nVerrechnungsrecht eingeräumt wird:\n\nGesuchstellerin: Fr. 3'725.00\nH.________: Fr. 1'690.00\nI.________: Fr. 1'655.00\nJ.________: Fr. 3'960.00\n\n4.2 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren\nUnterhalt und denjenigen der drei Kinder H.________, I.________\nund J.________ monatlich im Voraus ab 15.07.2016 bis\n30.11.2016 folgende Unterhaltsbeiträge (inkl. Kinderzulagen) zu\nbezahlen, wobei ihm für a conto bezahlte Unterhaltsbeiträge das\nVerrechnungsrecht eingeräumt wird:\n\nGesuchstellerin: Fr. 3'675.00\nH.________: Fr. 1'665.00\nI.________: Fr. 1'630.00\nJ.________: Fr. 3'935.00\nKantonsgericht Schwyz 132\n\n4.3 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren\nUnterhalt und denjenigen der drei Kinder H.________, I.________\nund J.________ monatlich im Voraus ab 01.12.2016 bis\n31.12.2016 folgende Unterhaltsbeiträge (inkl. Kinderzulagen) zu\nbezahlen, wobei ihm für a conto bezahlte Unterhaltsbeiträge das\nVerrechnungsrecht eingeräumt wird:\n\nGesuchstellerin: Fr. 1'500.00\nH.________: Fr. 1'705.00\nI.________: Fr. 1'530.00\nJ.________: Fr. 2'760.00\n\n4.4 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den\nUnterhalt der drei Kinder H.________, I.________ und J.________\nmonatlich im Voraus ab 01.01.2017 bis 31.07.2018 folgende Unterhaltsbeiträge (inkl. Kinderzulagen) zu bezahlen, wobei ihm für a\nconto bezahlte Unterhaltsbeiträge das Verrechnungsrecht eingeräumt wird:\n\nH.________: Fr. 1'705.00\nI.________: Fr. 1'530.00\nJ.________: Fr. 2'760.00 (Barunterhalt)\nFr. 1'500.00 (Betreuungsunterhalt)\n\n4.5 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren\nUnterhalt und denjenigen der drei Kinder H.________, I.________\nund J.________ monatlich im Voraus ab 01.08.2018 bis\n31.10.2019 folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, wobei ihm für\na conto bezahlte Unterhaltsbeiträge das Verrechnungsrecht eingeräumt wird:\n\nGesuchstellerin: EUR 600.00\nH.________: EUR 1'580.00\nI.________: EUR 1'995.00\nJ.________: EUR 920.00 (Barunterhalt)\nEUR 300.00 (Betreuungsunterhalt)\n\n"}