3. Diese Verfügung ist rechtskräftig. Rechtsmittel an das Bundesgericht in Lausanne unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes: Beschwerde innert 30 Tagen. Der Streitwert der Hauptsache übersteigt Fr. 30‘000.00. Kantonsgericht Schwyz 3 4. Zufertigung an den Beschwerdeführer (1/R), Rechtsanwalt E.________ (2/R, unter Beilage von KG-act. 1 und 2 in Kopie) und an die Vorinstanz (1/R, z.K.). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 5. Oktober 2017 kau