betreffend Eheschutzmassnahmen (superprovisorische und prozessleitende Anordnungen) (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 19. September 2017, ZES 2017 115/116);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: