Das Vermittleramt überwies die Akten unter Verzicht auf eine Vernehmlassung (KG-act. 5). Die Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 7). Der Be- Kantonsgericht Schwyz 3 schwerdeführer replizierte und hielt an seinen Anträgen fest (KG-act. 9). Die Beschwerdegegnerin liess sich darauf nicht mehr vernehmen.