d) Gemäss den vorstehenden Ausführungen kann der Beschwerdegegner belegen, dass er GB zz inklusive GB xx über mehrere Jahre landwirtschaftlich nutzte und dass der vormalige Eigentümer hierfür zumindest in den Jahren 2002 und 2003 jeweils einen jährlichen Pachtzins von Fr. 300.00 entgegen- Kantonsgericht Schwyz 13