die Pacht des gesamten Landes (GB-Nr. zz inkl. GB-Nr. xx) übernommen habe, habe der „Pachtzins jeweils Fr. 300.00 pro Jahr für das Land und Fr. 2‘700.00 Miete für den Stall, d.h. total Fr. 3‘000.00“ betragen. Im Rahmen der Übertragung der Parzelle GB-Nr. zz habe er im Auftrag des Betreibungsamtes Galgenen das Amt für Landwirtschaft mit einer neuen Pachtzinsberechnung für das verbleibende Land (GB xx) beauftragt. Gemäss dieser Berechnung vom 5. November 2010 betrage der Pachtzins für die Parzelle GB- Nr. xx Fr. 200.00 im Jahr (Vi-act. A/2).