D/2, BB 5 und BB 6/3) sei trotz früherer gegenteiliger Aussage des Schuldners und Eigentümers, D.________, aufgrund einer Nachfrage beim Landwirtschaftsamt Schwyz ein schriftlicher Mietvertrag für Stall und Land sowie ein mündlicher Pachtvertrag für das nämliche Land zwischen diesem und dem Beschwerdegegner aufgenommen worden. Das Betreibungsamt Galgenen habe im Schreiben vom 12. Oktober 2009 (KG-act 1, Beilage 3; Vi-act. B, KB 21) an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers festgehalten, dass der Beschwerdegegner auf Nachfrage die entsprechenden Miet-/Pachtverträge inkl. Zahlungskopien für die Liegenschaft GB zz vorgelegt habe. Dies sei unrichtig.