2. Gemäss den Feststellungen des Erstrichters im Urteil vom 13. Juli 2017 versteigerte das Betreibungsamt Galgenen am 29. Februar 2008 die sich im Eigentum von D.________ befindliche Liegenschaft GB zz, Galgenen. Die Steigerungsbedingungen vom 3. Dezember 2007 hätten vorgesehen, dass die Liegenschaft in den in der Baulandzone W2 liegenden Teil A mit einer Fläche von 11‘856 m2 sowie den landwirtschaftlichen Teil B mit einer Fläche von 5‘165 m2 (künftig GB xx Galgenen) aufgeteilt werde. Für den Teil A zum Preis von Fr. 5‘900‘000.00 habe die E.________ den Zuschlag erhalten, für den Teil B zum Preis von Fr. 175‘000.00 der Beschwerdeführer.