Mit Eingabe vom 8. April 2016 an das Vermittleramt Galgenen stellte die B.________ AG (Klägerin) das Begehren, es sei in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Galgenen provisorische Rechtsöffnung für Fr. 989.10 zuzüglich 5 % Verzugszinsen seit dem 1. Juli 2015 sowie die Kosten des Verfahrens und die Betreibungskosten zu erteilen (Vi-act. 1). Die Schlichtungsverhandlung fand am 3. August 2016 statt (Vi-act. 8). Am 6. Oktober 2016 entschied der Vermittler wie folgt: