nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. a) Mit Zahlungsbefehl Nr. xx des Betreibungsamts Galgenen vom 22. März 2016 betrieb die B.________ AG A.________ für den Betrag von Fr. 989.10 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Juli 2015 sowie Fr. 50.00 Mahngebühren. Forderungsgrund ist die Spitalrechnung yy vom 12. Mai 2015 (Vi-act. 7). A.________ (Beklagter) erhob Rechtsvorschlag. Mit Eingabe vom 8. April 2016 an das Vermittleramt Galgenen stellte die B._____