3. Vom Privatkonto bei der G.________ (Bank), lautend auf A.________ und C.________, werden je Fr. 50‘000.00 an jede Partei ausbezahlt. 4. Im Übrigen gilt die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 30. Dezember 2016. 5. Die Parteien übernehmen die Gerichtskosten von Fr. 800.00 je zur Hälfte und verzichten gegenseitig auf eine Prozessentschädigung. 6. Die Parteien beantragen die Abschreibung dieses Verfahrens gestützt auf diesen Vergleich.