1. In Abänderung von Dispositivziffer 12 der vorinstanzlichen Verfügung vom 30. Dezember 2016 verpflichtet sich A.________, C.________ an deren Unterhalt monatlich und im Voraus per Monatsersten mit Wirkung ab 1. Juli 2017 Fr. 3‘300.00 zu bezahlen. 2. A.________ verpflichtet sich, die Hälfte der Zahnarztkosten von E.________ von Fr. 2‘846.75, d.h. Fr. 1‘423.40 sowie die Hälfte der allfälligen ungedeckten Kosten des Spitalaufenthalts von F.________ zu bezahlen.