Am 26. Mai 2017 lud der Kantonsgerichtsvizepräsident die Parteien zur Instruktionsverhandlung vor (KG-act. 16). Am 28. Juni 2017 reichte die Gesuchstellerin im Hinblick auf diese Verhandlung eine Eingabe betreffend Sohn F.________ ein, welche dem Gesuchsgegner vorab zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (KG-act. 19 und 20). Kantonsgericht Schwyz 6 Anlässlich der Instruktionsverhandlung vor der Delegation der 2. Zivilkammer des Kantonsgerichts Schwyz (vgl. KG-act. 9) schlossen die Parteien am 30. Juni 2017 auf Vorschlag der Gerichtsleitung den folgenden Vergleich (KGact. 21):