4.1 Der Berufungskläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Berufungsbeklagten monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 605.75, ab 01. Juli 2017, zahlbar je zum Voraus auf den 1. jeden Monats zu bezahlen. 4.2 Eventualiter sei der Berufungskläger zu verpflichten, an den Unterhalt der Berufungsbeklagten monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 1‘003.60, ab 01. Juli 2017, zahlbar je zum Voraus auf den 1. jeden Monats zu bezahlen. Kantonsgericht Schwyz 5