10. Der Gesuchsgegner wird mit Wirkung ab 01.09.2016 bis 30.06.2017 verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren Unterhalt monatlich und im Voraus per Monatsersten CHF 4‘140.00 zu bezahlen. 11. [Verrechnung]. 12. Der Gesuchsgegner wird mit Wirkung ab 01.07.2017 verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren Unterhalt monatlich und im Voraus per Monatsersten CHF 3‘470.00 zu bezahlen.