1. Die Teil-Vereinbarung der Parteien vom 20.12.2016 wird eheschutzrichterlich genehmigt, und die damit vereinbarten Nebenfolgen des Getrenntlebens werden in den nachfolgenden Dispositiv- Ziffern 2 bis 5 eheschutzrichterlich vorgemerkt bzw. angeordnet. (…). 2. [Getrenntleben]. 3. Die noch minderjährigen Kinder der Parteien, nämlich - E.________, und - F.________, werden unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 4. [Besuchsrecht]. 5. [Gütertrennung]. 6. [Unterhalt pro August 2016].