d) Mit anderen Worten versetzte das Kantonsgericht das Verfahren für das Hauptbegehren betreffend Vaterschaftsanerkennung zwar in das Stadium des Beweisverfahrens zurück. Das Rechtsbegehren betreffend Prozesskostenvorschuss wurde aber vollständig materiell beurteilt. Den Anspruch auf Vorschuss bejahte das Kantonsgericht abschliessend und rechtskräftig. Diesbezüglich sollte das Verfahren nicht in einen Verfahrensstand vor der Entscheidberatung zurückversetzt werden. Dem Vorderrichter sollte lediglich die Aufgabe zukommen, die Höhe des Vorschusses im Hinblick auf den zu erwartenden Umfang des Beweisverfahrens festzulegen.