- dass das Konkursamt Schwyz auf Anfrage am 20. Mai 2019 bzw. 25. Juni 2019 mitteilte, es habe wegen der Sitzverlegung der D.________ AG nach Malta keine Geschäftsbücher dieser Gesellschaft in Verwahrung nehmen können (KG-act. 20 und 21) bzw. in der Eingabe vom 25. Juni 2019 ausführte, es habe das Konkursamt Genf rechtshilfeweise beauftragt, den Verwaltungsrat F.________ einzuvernehmen; es lasse dem Kantonsgericht dieses Einvernahmeprotokoll sowie die eingereichten Unterlagen des Konkursamts Genf zukommen; weitere Geschäftsakten resp. Buchhaltungsunterlagen hätten nicht sichergestellt werden können (KG-act. 21);