- dass dieselbe am 6. März 2018 die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven in Sachen Konkursmasse der D.________ AG verfügte (KGact. 9; Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. zz vom ________) und dass sie mit Verfügung vom 28. März 2018 das summarische Konkursverfahren anordnete, nachdem ein Gläubiger die für die Durchführung des eingestellten Konkursverfahrens erforderliche Sicherheit geleistet hatte (KG-act. 14); Kantonsgericht Schwyz 3