- dass A.________ und B.________ (nachfolgend: Berufungsführer) am 31. Juli 2017 beim Kantonsgericht fristgerecht Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 11. Mai 2017 erhoben und beantragten, es sei auf die Berufung einzutreten, Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und „D.________ AG“ habe ihnen die Jahresrechnung samt Angabe der jeweiligen Vorjahreswerte sowie den Geschäfts- und den Revisionsbericht ab den Geschäftsjahren 2014 auszuhändigen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der D.________ AG (KGact. 1 und 2);