D.________ AG, Gesuchsgegnerin, Beklagte und Berufungsgegnerin, vertr. durch Konkursamt Schwyz, Postfach 364, Strehlgasse 11, 6431 Schwyz, betreffend Anerkennung von Aktionären und Einsichtsrecht (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 11. Mai 2017, ZES 2017 126);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: