Der Gesuchsteller beanstandet die prozessleitenden Verfügungen des Einzelrichters E.________ seit November 2016, zuletzt am 31. Mai 2017 (ZEV 2016 009 act. D 18). Diesbezüglich erfolgte das Gesuch um Ausstand des Einzelrichters nicht unverzüglich und ein allfälliges Ablehnungsrecht ist verwirkt.