Die weiteren Anträge betreffen Punkte (Einsicht in die Vermittlerakten, Initiieren von Disziplinar- bzw. Strafverfahren und Weisungen betr. Adresse), welche nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung sind. Deshalb ist auf die Beschwerde insgesamt nicht einzutreten. Kantonsgericht Schwyz 3