Zusammenfassend ergibt sich, dass das Verfahren seit dem 14. November 2013 nun schon 3 Jahre und 10 Monate und damit für ein Abänderungsverfahren im Eheschutz ungewöhnlich lange dauert. Die Vorinstanz hat zudem wenige Stillstandsperioden zu verantworten und eine straffere Verfahrensführung, insbesondere betreffend Fristerstreckungen wäre angezeigt gewesen. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass bereits einmal ein Entscheid der Kantonsgericht Schwyz 12